BBP - Nasskiesausbeute Burg IV - Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nasskiesausbeute-Burg IV", Stadt Thannhausen, Gemarkung Burg

 

Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeitigen Veröffentlichung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

FNP - Nasskiesausbeute Burg IV - Bild

Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat am 28. Oktober 2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nasskiesausbeute-Burg IV" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung und paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 61.240 m². Das Plangebiet beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 747, 748, 749 und 751 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 750 und 750/1, jeweils Gemarkung Burg. Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Stadt Thannhausen, Gemarkung Burg und liegt zwischen bestehenden und gesicherten Abbauflächen.

 

Anlass ist die Entwicklung von neuen Abbauflächen zur standortnahen Rohstoffgewinnung. Ziel ist die Ausnutzung des Standortes zur Gewinnung von Kies durch Nass-Ausbaggerung in einem regionalplanerischen Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen.

 

Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat in der Sitzung vom 28. Oktober 2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nasskiesausbeute-Burg IV" in der Fassung vom 28. Oktober 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise), Teil C (Begründung mit Anlagen 1 bis 3 und Umweltbericht) und Teil D (Vorhaben- und Erschließungsplan bestehend aus Erläuterungsbericht, Abbauplan und Rekultivierungsplan) gebilligt.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nasskiesausbeute-Burg IV“ in der Fassung vom 28. Oktober 2025, bestehend aus Teil A, Teil B, Teil C und Teil D, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen,

 

vom 12.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

 

während der allgemeinen Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr

    Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus. Zusätzlich zur Auslegung werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während der o. g. Veröffentlichungsfrist auch im Internet der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen unter www.thannhausen.de/bauleitplanung-thannhausen-1  veröffentlicht.

 

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

 

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse bauleitplanung.vgem@thannhausen.de. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nasskiesausbeute – Burg IV“.

 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Thannhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Stadt Thannhausen, 06.11.2025, gez. Alois Held, Erster Bürgermeister

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