Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich
„Nasskiesausbeute Burg III“, Gemarkung Burg
- Bekanntmachung der Änderung/Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses
- Bekanntmachung der öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 18.03.2025
1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „Nasskiesausbeute Burg III“ zu ändern. In der Sitzung am 18.07.2023 wurde der Geltungsbereich des Änderungsbeschlusses in Anpassung auf den damaligen Planstand (Vorentwurf) ergänzt. Auf Grund einzuhaltender technischer Randbedingungen muss der Umgriff des Geltungsbereiches gegenüber dem Planstand vom 18.07.2023 (Vorentwurf) nochmals geändert werden. Hinzu kommen Teilflächen aus den Grundstücken Fl. Nr. 1101, 1110, 1111 und 1112, Gemarkung Burg (s. nachstehender Planausschnitt). Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.03.2025 wurde der Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung wie im nachstehenden Plan dargestellt geändert.
Der Gesamtumgriff des Geltungsbereiches umfasst jetzt die Grundstücke Fl. Nr. 1090, 1091, 1092, 1093, 1094 sowie 750/Teilfläche, 1101/Teilfläche, 1110/Teilfläche, 1111/Teilfläche und 1112/Teilfläche der Gemarkung Burg.
Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit bekannt gemacht.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat in der Sitzung am 18.03.2025 den Entwurf des Flächennutzungsplanes "Nasskiesausbeute Burg III", mit den in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen, gebilligt. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst den in nachstehender Planzeichnung dargestellten Umgriff mit den Flr.Nrn. 1090, 1091, 1092, 1093, 1094 sowie 750/Teilfläche, 1101/Teilfläche, 1110/Teilfläche, 1111/Teilfläche und 1112/Teilfläche der Gemarkung Burg.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.03.2025 sowie hydrogeologischem Gutachten, Gutachten zum Hochwasserabfluss und Fachbeitrag Artenschutz sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 15.04.2025 bis 19.05.2025
in das Internet eingestellt und unter www.thannhausen.de/bauleitplanung-thannhausen-1 einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht und Gutachten, während der o.g. Zeit bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse bauleitplanung.vgem@thannhausen.de. Als Betreff geben Sie bitte an: Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nasskiesausbeute – Burg III“.
Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht Hans Marz, Dipl. Ing. (FH) Landespflege vom 18.03.2025 (im Folgenden "Umweltbericht")
- Hydrogeologisches Gutachten zur geplanten Nasskiesausbeute und Rekultivierung Karl Miller GmbH FI. Nr. 1091, 1093, 1094 Gemarkung Burg, INTERGEO Augsburg GmbH vom 31.07.2024 (im Folgenden "hydrogeologisches Gutachten")
- Stellungnahme zur Überschwemmungsgebietsveränderung infolge der Nasskiesausbeute Burg III, Thannhausen. Erläuterungsbericht Kling Consult vom 18.03.2025 (im Folgenden "Überschwemmungsgebietsveränderung")
- Stellungnahme Landratsamt Günzburg vom 15.02.2024 (im Folgenden "Stellungnahme LRA")
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt vom 31.07.2023 (im Folgenden "Stellungnahme WWA")
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
Schutzgut |
Umweltbezogene Information |
Wesentliche Inhalte |
Boden |
Umweltbericht |
Wertigkeit u. Beschaffenheit, derzeitige Nutzung, Verwendung Oberboden |
Stellungnahme LRA |
bekannten Altlasten |
|
Wasser |
Umweltbericht |
Auswirkungen auf das Grundwasser, Schutzgebiete, Lage im Überschwemmungs-gebiet |
Hydrogeologisches Gutachten |
Einfluss auf Grundwasser-strömung, Grundwasseraufstau |
|
Überschwemmungsgebiets-veränderung |
Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss im Über-schwemmungsfall (HQ100) |
|
Stellungnahme LRA |
Mögliche Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Lage im Überschwemmungsgebiet, Hinweis auf erf. wasserrechtl. Genehmigung zum Abbau |
|
Stellungnahme WWA |
Grundwassermodellierung, Hochwasserabfluss, Lage im Überschwemmungsgebiet |
|
Klima/Luft Klimaschutz |
Umweltbericht |
Auswirkungen auf das Kleinklima, Luftaustausch, Gehölze |
Stellungnahme LRA |
Emissionsschutzfachliche Auswirkungen |
|
Pflanzen |
Umweltbericht |
Veränderungen in Art und Umfang des Pflanzbestandes |
Stellungnahme LRA |
Wiederherstellung eines terrestrischen Offenlebens-raumes, Schwerpunktgebiet für den Biotopverbund |
|
Tiere |
Umweltbericht |
Auswirkungen auf die boden-bewohnenden Faunaarten und die Avifauna, Verbesserungs-möglichkeiten der Lebensbe-dingungen für vorgenannte Arten im Zuge der Rekultivierung |
|
Stellungnahme LRA |
Mindeltal Vorranggebiet für den Vogelschutz, wiesenbrütende Vogel-/Offenlandarten. |
Landschaft Landschaftsbild |
Umweltbericht |
Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild |
|
Stellungnahme LRA |
naturschutzfachliches Schwerpunktgebiet |
Mensch |
Umweltbericht |
Lärm- u. Luftemissionsbelastungen |
|
Stellungnahme LRA |
Künftige Nutzung, keine Freizeitnutzung, Emissions-schutz |
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.
Thannhausen, 01.04.2025, gez. Alois Held, 1. Bürgermeister