BBP - Rehgarten 1. Änderung - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf

Bebauungsplan „1. Änderung Rehgarten“, Ortsteil Burg;

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf

 

Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „1. Änderung Rehgarten“, Ortsteil Burg, aufzustellen.

BBP Rehgarten - 1. Änderung 2. Entwurf - Bild

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen, beauftragt.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.02.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplans „1. Änderung Rehgarten“ gebilligt.

 

Aufgrund der Regelungen des § 4a Abs. 3 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans „1. Änderung Rehgarten“ in der Fassung vom 20.02.2024 mit Planzeichnung, Satzung mit Begründung, Geruchsimmissions-gutachten sowie umweltbezogene Stellungnahmen, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 15.04.2024 bis 29.04.2024

 

bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen des 2. Entwurfs sowie umweltbezogene Stellungnahmen sind während der o.g. Frist zusätzlich in das Internet unter www.thannhausen.de/bauleitplanung-thannhausen-1  eingestellt.

 

Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung.vgem@thannhausen.de). Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Thannhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

 

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 

 

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
  • Begründung zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Hinweise zur Siedlungsentwässerung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor

Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:

    • keine

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.

 

Thannhausen, 04.04.2024

 

Alois Held

1. Bürgermeister

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