Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Münsterhausen hat am 13. Januar 2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kiesabbau Hagenmähder Fl.Nr. 2595, Gemarkung Münsterhausen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 23.425 m². Das Plangebiet befindet sich im Süden des Marktes und liegt randlich bestehender und gesicherter Abbauflächen im Mindeltal.

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Flur-Nr. 2595, Markt und Gemarkung Münsterhausen.
Anlass ist die Entwicklung von Abbauflächen zur standortnahen Rohstoffgewinnung. Ziel ist die Erweiterung bzw. vollständige Ausnutzung von (bereits teilweise rechtlich gesicherten) Abbauflächen nach Norden zur Gewinnung von Kies durch Nass-Ausbaggerung.
Der Marktgemeinderat des Marktes Münsterhausen hat in der Sitzung vom 5. Mai 2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kiesabbau Hagenmähder Fl.Nr. 2595, Gemarkung Münsterhausen“ in der Fassung vom 5. Mai 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise), Teil C (Begründung mit Anlagen 1 bis 3 und Umweltbericht) und Teil D (Vorhaben- und Erschließungsplan bestehend aus Erläuterungsbericht, Abbauplan, Rekultivierungsplan und Schnitte) gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kiesabbau Hagenmähder Fl.Nr. 2595, Gemarkung Münsterhausen“ in der Fassung vom 5. Mai 2025, bestehend aus Teil A, Teil B, Teil C und Teil D, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 26.05.2025 bis einschließlich 30.06.2025
im Internet auf der Homepage des Marktes Münsterhausen unter www.muensterhausen.de/bauleitplanung-muensterhausen-1 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auf der Homepage liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kiesabbau Hagenmähder Fl.Nr. 2595, Gemarkung Münsterhausen“ in der Fassung vom 5. Mai 2025, bestehend aus Teil A, Teil B, Teil C und Teil D, während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, Zimmer 2.05 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen
(bauleitplanung.vgem@thannhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Entwurf - Kiesabbau Hagenmähder Fl.Nr. 2595, Gemarkung Münsterhausen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Münsterhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Arten der vorhandenen Informationen |
Verfasser |
Themen |
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung saP (Anlage 1 der Begründung) |
Dr. Hermann Stickroth |
Vermeidungsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen, Artenvorkommen, biologische Vielfalt, Artenschutzkonflikte |
Hydrogeologisches Gutachten (Anlage 2 der Begründung) und Bodenschutzkonzept (Anlage 3 der Begründung) |
Kling Consult GmbH |
Baugrund, Bodenverhältnisse, Versickerung, Kiesabbau, Grundwasser, Bodenschutz, Verwertung, Oberboden, Unterboden |
Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes (Teil C), Abbauantrag (Teil D) |
Kling Consult GmbH |
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Fläche; Wasser; Klima und Luft; Landschaft, Mensch; Sach- und Kulturgüter, Planungsalternativen, Kiesabbau, Nachfolgenutzung, Verkehr, Hydrogeologie, Grundwasser, Ver- und Entsorgung, Grünordnung, Boden- und Grundwasserschutz, Artenschutz, Naturschutz, Rekultivierung, Immissionsschutz, Ausgleich, Bodenschutz, Ver- und Entsorgung, Erschließung, Abbau, Grundwasserüberwachung |
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange |
Bezirk Schwaben |
Kiesabbau, Fischerei, Nachfolgenutzung, Rekultivierung, Flachwasser |
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange |
Landratsamt Günzburg |
Ortsplanung, Städtebau, Gestaltung, Wasserrecht, Bodenschutz, Kiesabbau, Altlasten, Umweltprüfung, Naturschutz, Landschaftspflege, Artenschutz, Ausgleich, Immissionsschutz, Verkehrswesen, Brandschutz, Gesundheit |
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange |
Regierung von Schwaben, Regionalverband Donau-Iller |
Kiesabbau, Standort, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Wasserwirtschaft |
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange |
Staatliches Bauamt |
Ausgleichsmaßnahme entlang der Ortsumfahrung, Kiesabbau, verkehrsbedingte Emissionen |
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange |
Wasserwirtschaftsamt |
Überschwemmungsgebiet, Kiesabbau, Grundwasserschutz, Altlasten, Bodenschutz, Verwertung, Rückbauarbeiten, Bodenschutzkonzept |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.
Markt Münsterhausen, 14.05.2025