FNP - Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf

Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf

 

FNP Batteriegroßspeicheranlagen - Bild

Die Gemeinde Balzhausen hat am 10.03.2026 bzw. am 28.07.2026 beschlossen, die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“ aufzustellen.

Anlass der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der gezielten Ansiedlung von Batteriespeicheranlagen im Umfeld des bestehenden Umspannwerks der LEW Verteilnetz GmbH. Durch die Konzentration dieser Anlagen auf hierfür besonders geeignete Standorte sollen die notwendige Netzinfrastruktur effizient genutzt, Nutzungskonflikte vermieden und die räumliche Entwicklung im Gemeindegebiet städtebaulich geordnet gesteuert werden. Neben bereits genehmigten Speicheranlagen (südliche Fläche) werden künftig zwei weitere Flächen für Batteriespeicher vorgehalten. 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst drei Teilbereiche und weist für diese jeweils eine Sonderbaufläche „Batteriespeicher“ aus. Der Gemeinderat der Gemeinde Balzhausen hat in der Sitzung vom 28.07.2026 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“ in der Fassung vom 28.07.2026 gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“ – bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Begründung mit Umweltbericht (Teil B) – werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

vom 06.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026

 

im Internet unter https://www.balzhausen.de/bauleitplanung-balzhausen-1  veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag

08:00 Uhr – 12:15 Uhr

 

Dienstag

08:00 Uhr – 12:15 Uhr

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 Uhr – 12:15 Uhr

14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr – 12:15 Uhr

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr – 12:15 Uhr

 

oder nach Terminabsprache

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung.vgem@thannhausen.de zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Bebauungsplan „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen Informationen

Verfasser

Themen

Umweltbericht vom 28. Juli 2026

Kling Consult GmbH

Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht wird und öffentlich ausliegt.

Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Gemeinde Balzhausen, 30.09.2026, gez. Tobias Mayr, 1.Bürgermeister

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