Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Balzhausen für den Bereich „Gewerbegebiet Anger Nord – westlich der Staatsstraße 2025“ in Balzhausen
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf
Der Gemeinderat der Gemeinde Balzhausen hat in seiner Sitzung vom 12.03.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „Gewerbegebiet Anger Nord – westlich der Staatsstraße 2025“ zu ändern.

Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen, beauftragt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.05.2023 den 2. Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Aufgrund der Regelungen des § 4a Abs. 3 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Der 2. Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Anger Nord – westlich der Staatsstraße 2025“ in der Fassung vom 09.05.2023 mit Planzeichnung, Begründung, Fachbeitrag Artenschutz sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 26.05.2023 bis 12.06.2023
bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen des 2. Entwurfs (Flächennutzungsplan mit Planzeichnung, Begründung, Fachbeitrag Artenschutz sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sind während der o.g. Frist zusätzlich in das Internet unter www.balzhausen.de/bauleitplanung-balzhausen-1 eingestellt.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
- Grünordnerische Aussagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung mit Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes
- eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Ortsplanung vom 14.07.2021.
- Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Immissionsschutz vom 14.07.2021.
- Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 14.07.2021.
- Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.05.2021.
- Stellungnahme Stadt Thannhausen vom 18.05.2021.
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Aussagen zu allgemeinen landschaftsplanerischen Belangen.
- Aussagen zu allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Belangen.
- Aussagen zu dem faktischen Überschwemmungsgebiet “Hasel / Schwarzer Graben“.
- Durch die Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen können Geruchs-, Lärm- und Staubimmissionen entstehen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Untere Naturschutzbehörde vom 22.09.2022,
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 14.07.2021.
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 14.07.2021.
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 05.05.2021.
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.
- Hinweise zu faktischem Überschwemmungsgebiet “Hasel / Schwarzer Graben“.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Untere Naturschutzbehörde vom 14.07.2021.
- Stellungnahme Stadt Thannhausen vom 18.05.2021.
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Hinweise zur Grünordnung (Randeingrünung).
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:
- Artenschutzrechtliche Untersuchung nach § 44 (1) BNatSchG vom 22.02.2021, des biobüro schreiber, Dipl.-Biol. Ralf Schreiber, Washingtonallee 33, 89231 Neu-Ulm, Tel. Festnetz: 0731 / 72 90 651, Tel. mobil: 0163 71 69 073, Fax: 0321 23 928 946, Mail: bio.buero@gmx.de
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in Text oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Thannhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Informationen nach EU Datenschutzgrundverordnung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten:
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.
Thannhausen 15.05.2023, gez. Daniel Mayer. 1. Bürgermeister