Bebauungsplan „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf

Die Gemeinde Balzhausen hat am 10.03.2026 bzw. am 28.07.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“ im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Anlass der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gezielte Ansiedlung von Batteriespeicheranlagen im Umfeld des bestehenden Umspannwerks der LEW Verteilnetz GmbH. Durch die Konzentration dieser Anlagen auf hierfür besonders geeignete Standorte sollen die notwendige Netzinfrastruktur effizient genutzt, Nutzungskonflikte vermieden und die räumliche Entwicklung im Gemeindegebiet städtebaulich geordnet gesteuert werden. Gleichzeitig dient die Planung der Sicherung der kommunalen Planungshoheit für zukünftige Entwicklungen.
Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitplanung befindet sich am nördlichen bis nordöstlichen Ortsrand von Balzhausen in einem Umgriff von ca. 200 m um das bestehende Umspannwerk. Der Bebauungsplan umfasst einen teilräumlichen Geltungsbereich 1 (dunkel schraffiert, drei Teilbereiche) mit den als Sondergebiete „Batteriespeicher“ vorgesehenen Flächen sowie einen teilräumlichen Geltungsbereich 2 (hell schraffiert), innerhalb dessen Batteriespeicheranlagen planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche ergibt sich aus der Planzeichnung des Bebauungsplans.
Der Gemeinderat der Gemeinde Balzhausen hat in der Sitzung vom 28.07.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“ in der Fassung vom 28.07.2026 gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“ – bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung mit Umweltbericht (Teil C) samt Anlagen – werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 06.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026
im Internet unter https://www.balzhausen.de/bauleitplanung-balzhausen-1 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen während folgender Zeiten öffentlich aus:
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Montag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
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Dienstag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
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Mittwoch |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
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Donnerstag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
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Freitag |
08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
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oder nach Terminabsprache |
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Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung.vgem@thannhausen.de zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Bebauungsplan „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
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Arten der vorhandenen Informationen |
Verfasser |
Themen |
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Schalltechnische Stellungnahme vom 28. April 2026 |
Kling Consult GmbH |
Betrachtung Schallvorbelastung/ Ermittlung schalltechnischer Ausschluss- und Restriktionsflächen |
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Umweltbericht vom 28. Juli 2026 |
Kling Consult GmbH |
Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht wird und öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden
Gemeinde Balzhausen, 30.09.2026, gez. Tobias Mayr, 1.Bürgermeister

















